Anleitung zur Ersten Hilfe (pdf zum ausdrucken)

Online Erste Hilfe Kurs


erste hilfe

Weil jede Minute zählt!

Nur 28 % der Österreicher würden „auf jeden Fall“ erste Hilfe leisten (Quelle: Market 2006). In Wirklichkeit sind diese Zahlen – fragt man Rettungssanitäter und Notärzte – jedoch deutlich geringer.

In der Realität muss man zumeist einem Angehörigen (die eigenen Eltern oder Kinder) oder Bekannten (Freund, Sport- oder Arbeitskollegen) helfen, denn die meisten Notfälle passieren im familiären und häuslichen Umfeld.

 

Wegsehen ist strafbar!

§ 94 Strafgesetzbuch „Im-Stich-Lassen eines Verletzten“

Wer eine Körperverletzung verursacht (z.B. in einen Verkehrsunfall verwickelt ist), aber die Hilfeleistung unterlässt, macht sich strafbar. Und kann im Gefängnis landen:

Es drohen – je nach den Umständen – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Einzige Ausnahme: Die Hilfe war „nicht zumutbar“. Dazu reicht es allerdings nicht, „Angst vor Fehlern“ zu haben: Grund müssen schon eine Gefahr für Leib und Leben oder überwiegende Interessen sein!

Aber auch wer am Unfall gar nicht beteiligt war, kann sich strafbar machen, wenn er nicht hilft:

§ 95 Strafgesetzbuch „Unterlassung der Hilfeleistung“

Bei einem Unglücksfall hat jeder – wer auch immer dazukommt – die offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten!

Bei Missachtung dieser Menschenpflicht droht ebenfalls Knast: bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, wenn der Verletzte etwa verstirbt.

Einzige Ausnahme wiederum: Die Hilfe war „nicht zumutbar“. Was auch hier streng gemessen wird: „Die Kinder warten daheim“ oder „Meine Frau kann kein Blut sehen“ reichen nicht als Ausrede, wenn es um Menschenleben geht.

§ 4 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung

Dieses Gesetz regelt ebenfalls eine ausdrückliche Hilfeleistungspflicht für jeden, der in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht. Und jeder Kfz- Lenker muss ja eine Erste-Hilfe-Ausbildung vorweisen – die Erste Hilfe also ebenso gut kennen wie die Verkehrsregeln!

§ 88 Strafgesetzbuch „Fahrlässige Körperverletzung“

Es drohen bis zu drei Monate Freiheitsstrafe. Nicht strafbar ist dies allerdings, wenn „kein schweres Verschulden“ vorliegt und entweder Verwandtschaft zum „Opfer“ oder ein Arzt bzw. Sanitätshilfsdienste den Fehler begingen – bei beiden darf die Verletzung nicht länger als 14 Tage gedauert haben – oder eine nicht mehr als dreitägige Dauer der Gesundheitsschädigung vorliegt.

Normale Fehler sind straffrei!

Es ist nach Möglichkeit Hilfe zu leisten:

Tun sollte man das, was man gelernt hat. Erste-Hilfe-Kurse des Roten Kreuzes sowie regelmäßige Auffrischungskurse können vor Unheil bewahren – und machen auch noch Spaß!

Wenn momentan keine qualifizierte Hilfe erreichbar ist, muss jeder Hand anlegen!

Angst davor, Fehler zu machen:

Menschen passieren Fehler, wenn sie unter Stress, Aufregung und Angst leiden – das ist nicht strafbar. Versetzen Sie sich in die Lage eines Verletzten: Er wird Ihre Aufregung verstehen – aber er wird nicht verstehen, wenn Sie ihn tatenlos verbluten lassen!

Gegen die Angst hilft ein Erste-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz. Ein schief angelegter Verband ist nicht vorwerfbar, aber jemand ohne Verband verbluten zu lassen, ist strafbar.

Wenn jemand Herzstillstand hat, ist es das Schlimmste, nichts zu tun – dann stirbt derjenige jedenfalls.

Die Grenze der Hilfeleistung:

Auch in Notsituationen sollte man nicht den Arzt spielen, nicht „künsteln“ – z.B. Infusionen hat ein Laie nicht anzulegen.

 

Erste-Hilfe-Kurse werden dort veranstaltet wo es notwendig ist – ganz in Ihrer Nähe – und dann, wenn einer gebraucht wird – unbürokratisch und für Sie machbar!

 


Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 


Bei jedem Unfall oder im Katastrophenfall kann es zu lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen kommen. Um in so einer Situation den Betroffenen richtig helfen zu können sind umfangreiche Erste-Hilfe-Kenntnisse notwendig. Bei Unglücksfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.

 

Die Rettungskette

 

1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen

2. Notruf

3. Weitere erste Hilfe

4. Sanitätshilfe und Transport

5. Ärztliche Behandlung

 

Der Ersthelfer wird im Bereich der ersten drei Glieder der Kette tätig.


 

Absichern

Bei Verkehrsunfällen ist die Unfallstelle durch Aufstellen eines Pannendreiecks anzuzeigen.

 

Im Ortsgebiet: mind. 50 m

Auf Freilandstraßen: ca. 100 – 150 m (bei 100 km/h)

Auf Autobahnen: ca. 200 – 250 m (bei 130 km/h)

Zusätzliche Warneinrichtungen: Warnblinkanlage, Warnleuchte

 

absichern




Lebensrettende Basismaßnahmen für Erwachsene entsprechen der ERC-Richtlinien 2005

 

Die lebensrettenden Basismaßnahmen (Basic Life Support, BLS) beziehen sich auf die Aufrechterhaltung freier Atemwege sowie die Unterstützung von Atmung und Kreislauf ohne Gebrauch von Ausrüstung, abgesehen von schützenden Hilfsmitteln


Da das Gehirn ohne Sauerstoff nur kurze Zeit überleben kann, führt Sauerstoffmangel schon nach wenigen Minuten zum Kreislaufstillstand und innerhalb kurzer Zeit zum Tod.


Jährlich sterben in Österreich ca. 13.000 Menschen an einem Herzstillstand. Mehr als die Hälfte könnte durch sofortiges Handeln gerettet werden. Das ist auch einer der Gründe, warum der Europäische Wiederbelebungsrat (European Resuscitation Council, ERC) im November 2005 neue Richtlinien für den gesamten Bereich der Wiederbelebung veröffentlichte. Einerseits galt es, die Lehrmethode an den neuesten Wissenstand anzugleichen, andererseits für Laien den Zugang zu Erster Hilfe zu vereinfachen.

Anhand von theoretischen und praktischen Modellen wurde ermittelt, dass mehr Brustkorbkompressionen von Vorteil sind: 30 Kompressionen : 2 Beatmungen ergeben ein Optimum zwischen Sauerstoff-Zufuhr und Blutfluss. Das Verhältnis 30:2 gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder (außer für Neugeborene), und sollte somit für jeden einfacher zu lernen und merken sein.

 

Die lebensrettenden Basismaßnahmen – Basic Life Support (BLS) besteht aus dem folgenden Handlungsablauf:

 

 

1.Vergewissern

Sie sich, dass Patient und Anwesende nicht gefährdet sind.

 


 

Liegt eine Gefahrenzone vor, d.h. besteht Gefahr für den Verunglückten und den Helfer (z.B. Brand-, Explosions- oder Einsturzgefahr, bei Verkehrsunfällen Gefahr von weiteren Unfällen), dann ist der Verunglückte rasch und schonend aus dem Gefahrenbereich durch WEGZIEHEN oder WEGTRAGEN zu bergen. Die Bergung aus einem Fahrzeug erfolg am besten mit dem RAUTEK-GRIFF.

Prüfen Sie, ob der Patient reagiert.

Schütteln Sie ihn leicht an den Schultern und fragen Sie laut: „Ist alles in Ordnung?“

Wenn er reagiert:

  • Lassen Sie ihn in der Lage, in der Sie ihn vorgefunden haben, vorausgesetzt, dass keine weitere Gefahr besteht, versuchen Sie herauszufinden, was mit ihm los ist, und holen Sie Hilfe,
  • falls erforderlich, überprüfen Sie ihn erneut regelmäßig.

 

Wenn er nicht reagiert:

  • rufen Sie um Hilfe,
  • drehen Sie den Patienten auf den Rücken und machen Sie dann den Atemweg durch Überstrecken des Halses und Anheben des Kinns frei,
  • legen Sie ihre Hand auf seine Stirn und ziehen Sie seinen Kopf leicht nach hinten, wobei Ihr Daumen und Zeigefinger frei bleiben sollten, um seine Nase verschließen zu können, falls eine künstliche Beatmung erforderlich wird,
  • heben Sie mit Ihren Fingerspitzen da Kinn des Patienten an, um den Atemweg freizumachen.

Während Sie den Atemweg offen halten, sehen, hören und fühlen Sie nach normaler Atmung

  • sehen Sie nach Bewegungen des Brustkorbs,
  • hören Sie am Mund des Patienten nach Atemgeräuschen,
  • fühlen Sie nach einem Luftstrom an Ihrer Wange.

 

Während der ersten wenigen Minuten nach einem Kreislaufstillstand ist es möglich, dass ein Patient kaum atmet oder nur vereinzelte, geräuschvolle Atemzüge macht. Verwechseln Sie dies nicht mit normaler Atmung. Sehen, hören und fühlen Sie nicht länger als 10 Sekunden, um festzustellen, ob der Patient normal atmet. Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, ob die Atmung normal ist, dann handeln Sie so, als sei sie nicht normal.

Falls der Patient normal atmet:

Wenn die Atmung des Patienten normal ist, das heißt, wenn innerhalb der 10 Sekunden 2 -3 Atemzüge deutlich hörbar sind:

  • bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage,
  • schicken Sie jemanden oder gehen Sie selbst, um Hilfe zu holen oder den Rettungsdienst zu alarmieren,
  • prüfen Sie auf kontinuierliche Atmung.

Wenn keine normale Atmung feststellbar ist: (auch im Zweifelsfall):

  • schicken Sie jemanden um Hilfe oder, falls Sie allein sind, verlassen Sie den Patienten und alarmieren Sie den Rettungsdienst,
  • gehen Sie zurück und beginnen Sie wie folgt mit der Herzdruckmassage,
  • knien Sie seitlich am Patienten,
  • legen Sie den Ballen einer Hand auf die Mitte der Brust des Patienten,
  • legen Sie den Ballen Ihrer anderen Hand auf die erste Hand,
  • verschränken Sie die Finger Ihrer Hände und vergewissern Sie sich, dass der Druck nicht auf die Rippen des Patienten ausgeübt wird, üben Sie keinerlei Druck auf den Oberbauch oder das untere Ende des Brustbeins aus,
  • bringen Sie sich senkrecht über den Brustkorb des Opfers und drücken Sie mit gestreckten Armen das Brustbein um 4 -5 cm nach unten,
  • entlasten Sie nach jeder Kompression den ganzen Druck auf en Brustkorb, ohne den Kontakt zwischen Ihren Händen und dem Brustbein zu verlieren, wiederholen Sie dies mit einer Rate von 100x pro Minute (etwas weniger als 2 Kompressionen je Sekunde),
  • Druck und Entlastung sollten gleich lang sein.

Kombinieren Sie die Herzdruckmassage mit künstlicher Beatmung: 30:2 – 30:2 – 30-2 usw.

  • Machen Sie nach 30 Kompressionen wieder den Atemweg durch Überstrecken des Halses und Anheben des Kinns frei,
  • Verschließen Sie mit Daumen und Zeigefinger Ihrer auf der Stirn liegenden Hand die Nase,
  • Erlauben Sie, dass sich der Mund öffnet, aber heben Sie weiterhin das Kinn an,
  • Atmen Sie normal ein und legen Sie Ihre Lippen um den Mund des Patienten, wobei auf eine gute Abdichtung zu achten ist,
  • blasen Sie gleichmäßig in den Mund, achten Sie während dessen darauf, dass sich der Brustkorb wie bei der normalen Atmung in rund einer Sekunde hebt, dies ist eine effektive künstliche Beatmung,
  • während Sie den Hals überstreckt und das Kinn angehoben halten, nehmen Sie Ihren Mund von dem des Patienten und beobachten Sie wie sich der Brustkorb bei Entweichen der Luft senkt,
  • atmen Sie erneut normal ein und blasen Sie noch ein mal ein den Mund des Patienten, um insgesamt 2 effektive Beatmungen zu erzielen,
  • Legen Sie dann ohne Verzögerung Ihre Hände auf die korrekte Stelle auf dem Brustbein und führen Sie weitere 30 Thoraxkompressionen durch,
  • Fahren Sie mit Thoraxkompressionen und Beatmungen im Verhältnis von 30:2 fort,
  • Unterbrechen Sie nur, um den Patienten erneut zu untersuchen, falls er wieder normal zu atmen beginnt, unterbrechen Sie ansonsten die Reanimation nicht.

 

Falls sich bei Ihrer ersten Beatmung der Brustkorb nicht wie bei einer normalen Atmung anhebt, gehen Sie vor dem nächsten Versuch folgendermaßen vor:

  • Überprüfen Sie den Mund des Patienten und entfernen sie mögliche Behinderungen,
  • Vergewissern Sie sich, dass der Hals ausreichend überstreckt und das Kinn angehoben ist,
  • führen Sie jedes Mal höchstens 5 Beatmungsversuche durch, bevor Sie wieder die Herzdruckmassage aufnehmen,
  • Falls mehr als ein Helfer anwesend ist, sollte man sich alle 1 -2 min in der Reanimation abwechseln, um Ermüdungen vorzubeugen. Stellen Sie sicher, dass es beim Helferwechsel nur zu minimaler Verzögerung kommt.

Eine Reanimation mit ausschließlicher Herzdruckmassage kann wie folgt durchgeführt werden:

  • Falls Sie nicht in der Lage oder nicht willens sind, eine künstliche Beatmung durchzuführen, dann wenden Sie nur die Herzdruckmassage an.
  • Bei ausschließlicher Herzdruckmassage sollten die Kompressionen kontinuierlich mit einer Frequenz von 100 pro Minute erfolgen,
  • Unterbrechen Sie die Maßnahmen nur, um den Patienten erneut zu untersuchen, ob er wieder normal atmen beginnt. Andernfalls unterbrechen Sie die Reanimation nicht,

Fahren Sie mit der Reanimation fort, bis:

  • Qualifizierte Hilfe eintrifft und den Patienten übernimmt,
  • der Patient normal zu atmen beginnt,
  • Sie erschöpft sind.

 

 

Blutstillung

Wenn Blut aus einer Wunde spritzt oder im Schwall austritt, spricht man von einer STARKEN BLUTUNG.

Wird diese Blutung nicht rechtzeitig gestillt, kann es unter dem Anzeichen eines schweren Schockzustandes (=Kreislaufversagen) zum Tod kommen.

Die Blutstillung erfolgt durch Fingerdruck, d.h. – keimfreie Wundauflage auf die stark blutende Wunde pressen – oder durch Anlegen eines Druckverbandes.

 

Schockbekämpfung

Bei Störungen der lebenswichtigen Funktionen z.B. durch starken Blutverlust, schwere Verletzungen oder Verbrennungen kann es zum SCHOCK kommen, der lebensbedrohend sein kann. Sofortmaßnahmen je nach Art der Verletzung:

Blutstillung, Schmerzlinderung, richtige Lagerung, Zudecken des Verletzten.

 

Der Ersthelfer

Der Ersthelfer muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist, muss überlegen, welche Gefahr droht, und muss zielstrebig – unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation – handeln.

Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die Ärzten, Krankenpflegepersonal und Sanitätern vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten.

Nach der Hilfeleistung gibt der Ersthelfer immer den Rat, einen Arzt aufzusuchen.

 

Richtige Erste- Hilfeleistung kann man nicht durch Lesen erlernen. Wer verantwortungsbewusst ist, besucht daher einen Erste-Hilfe-Kurs oder zumindest einen Lehrgang über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“.

Um die notwendige Sicherheit bei der Anwendung der Erste-Hilfe-Maßnahmen zu haben, sollten Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen.

Die NÖ Rettungsorganisationen bieten ihre Erste-Hilfe Ausbildungen bereits nach den neuen Richtlinien an.

Durch die umfangreichen Änderungen bei der Ersten-Hilfe sollte jeder sein Wissen auffrischen und neuerlich einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen.