
Anleitung zur Ersten Hilfe (pdf zum ausdrucken)

Weil jede Minute zählt!
Nur 28 % der Österreicher würden „auf jeden Fall“ erste Hilfe leisten (Quelle: Market 2006). In Wirklichkeit sind diese Zahlen – fragt man Rettungssanitäter und Notärzte – jedoch deutlich geringer.
In der Realität muss man zumeist einem Angehörigen (die eigenen Eltern oder Kinder) oder Bekannten (Freund, Sport- oder Arbeitskollegen) helfen, denn die meisten Notfälle passieren im familiären und häuslichen Umfeld.
Wegsehen ist strafbar!
§ 94 Strafgesetzbuch „Im-Stich-Lassen eines Verletzten“
Wer eine Körperverletzung verursacht (z.B. in einen Verkehrsunfall verwickelt ist), aber die Hilfeleistung unterlässt, macht sich strafbar. Und kann im Gefängnis landen:
Es drohen – je nach den Umständen – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Einzige Ausnahme: Die Hilfe war „nicht zumutbar“. Dazu reicht es allerdings nicht, „Angst vor Fehlern“ zu haben: Grund müssen schon eine Gefahr für Leib und Leben oder überwiegende Interessen sein!
Aber auch wer am Unfall gar nicht beteiligt war, kann sich strafbar machen, wenn er nicht hilft:
§ 95 Strafgesetzbuch „Unterlassung der Hilfeleistung“
Bei einem Unglücksfall hat jeder – wer auch immer dazukommt – die offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten!
Bei Missachtung dieser Menschenpflicht droht ebenfalls Knast: bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, wenn der Verletzte etwa verstirbt.
Einzige Ausnahme wiederum: Die Hilfe war „nicht zumutbar“. Was auch hier streng gemessen wird: „Die Kinder warten daheim“ oder „Meine Frau kann kein Blut sehen“ reichen nicht als Ausrede, wenn es um Menschenleben geht.
§ 4 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung
Dieses Gesetz regelt ebenfalls eine ausdrückliche Hilfeleistungspflicht für jeden, der in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht. Und jeder Kfz- Lenker muss ja eine Erste-Hilfe-Ausbildung vorweisen – die Erste Hilfe also ebenso gut kennen wie die Verkehrsregeln!
§ 88 Strafgesetzbuch „Fahrlässige Körperverletzung“
Es drohen bis zu drei Monate Freiheitsstrafe. Nicht strafbar ist dies allerdings, wenn „kein schweres Verschulden“ vorliegt und entweder Verwandtschaft zum „Opfer“ oder ein Arzt bzw. Sanitätshilfsdienste den Fehler begingen – bei beiden darf die Verletzung nicht länger als 14 Tage gedauert haben – oder eine nicht mehr als dreitägige Dauer der Gesundheitsschädigung vorliegt.
Normale Fehler sind straffrei!
Es ist nach Möglichkeit Hilfe zu leisten:
Tun sollte man das, was man gelernt hat. Erste-Hilfe-Kurse des Roten Kreuzes sowie regelmäßige Auffrischungskurse können vor Unheil bewahren – und machen auch noch Spaß!
Wenn momentan keine qualifizierte Hilfe erreichbar ist, muss jeder Hand anlegen!
Angst davor, Fehler zu machen:
Menschen passieren Fehler, wenn sie unter Stress, Aufregung und Angst leiden – das ist nicht strafbar. Versetzen Sie sich in die Lage eines Verletzten: Er wird Ihre Aufregung verstehen – aber er wird nicht verstehen, wenn Sie ihn tatenlos verbluten lassen!
Gegen die Angst hilft ein Erste-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz. Ein schief angelegter Verband ist nicht vorwerfbar, aber jemand ohne Verband verbluten zu lassen, ist strafbar.
Wenn jemand Herzstillstand hat, ist es das Schlimmste, nichts zu tun – dann stirbt derjenige jedenfalls.
Die Grenze der Hilfeleistung:
Auch in Notsituationen sollte man nicht den Arzt spielen, nicht „künsteln“ – z.B. Infusionen hat ein Laie nicht anzulegen.
Erste-Hilfe-Kurse werden dort veranstaltet wo es notwendig ist – ganz in Ihrer Nähe – und dann, wenn einer gebraucht wird – unbürokratisch und für Sie machbar!
|
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Bei jedem Unfall oder im Katastrophenfall kann es zu lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen kommen. Um in so einer Situation den Betroffenen richtig helfen zu können sind umfangreiche Erste-Hilfe-Kenntnisse notwendig. Bei Unglücksfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.
Die Rettungskette
1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen 2. Notruf 3. Weitere erste Hilfe 4. Sanitätshilfe und Transport 5. Ärztliche Behandlung
Der Ersthelfer wird im Bereich der ersten drei Glieder der Kette tätig.
Absichern Bei Verkehrsunfällen ist die Unfallstelle durch Aufstellen eines Pannendreiecks anzuzeigen.
Im Ortsgebiet: mind. 50 m Auf Freilandstraßen: ca. 100 – 150 m (bei 100 km/h) Auf Autobahnen: ca. 200 – 250 m (bei 130 km/h) Zusätzliche Warneinrichtungen: Warnblinkanlage, Warnleuchte
Lebensrettende Basismaßnahmen für Erwachsene entsprechen der ERC-Richtlinien 2005
Die lebensrettenden Basismaßnahmen (Basic Life Support, BLS) beziehen sich auf die Aufrechterhaltung freier Atemwege sowie die Unterstützung von Atmung und Kreislauf ohne Gebrauch von Ausrüstung, abgesehen von schützenden Hilfsmitteln Da das Gehirn ohne Sauerstoff nur kurze Zeit überleben kann, führt Sauerstoffmangel schon nach wenigen Minuten zum Kreislaufstillstand und innerhalb kurzer Zeit zum Tod. Jährlich sterben in Österreich ca. 13.000 Menschen an einem Herzstillstand. Mehr als die Hälfte könnte durch sofortiges Handeln gerettet werden. Das ist auch einer der Gründe, warum der Europäische Wiederbelebungsrat (European Resuscitation Council, ERC) im November 2005 neue Richtlinien für den gesamten Bereich der Wiederbelebung veröffentlichte. Einerseits galt es, die Lehrmethode an den neuesten Wissenstand anzugleichen, andererseits für Laien den Zugang zu Erster Hilfe zu vereinfachen. Anhand von theoretischen und praktischen Modellen wurde ermittelt, dass mehr Brustkorbkompressionen von Vorteil sind: 30 Kompressionen : 2 Beatmungen ergeben ein Optimum zwischen Sauerstoff-Zufuhr und Blutfluss. Das Verhältnis 30:2 gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder (außer für Neugeborene), und sollte somit für jeden einfacher zu lernen und merken sein.
Die lebensrettenden Basismaßnahmen – Basic Life Support (BLS) besteht aus dem folgenden Handlungsablauf:
Blutstillung Wenn Blut aus einer Wunde spritzt oder im Schwall austritt, spricht man von einer STARKEN BLUTUNG. Wird diese Blutung nicht rechtzeitig gestillt, kann es unter dem Anzeichen eines schweren Schockzustandes (=Kreislaufversagen) zum Tod kommen. Die Blutstillung erfolgt durch Fingerdruck, d.h. – keimfreie Wundauflage auf die stark blutende Wunde pressen – oder durch Anlegen eines Druckverbandes.
Schockbekämpfung Bei Störungen der lebenswichtigen Funktionen z.B. durch starken Blutverlust, schwere Verletzungen oder Verbrennungen kann es zum SCHOCK kommen, der lebensbedrohend sein kann. Sofortmaßnahmen je nach Art der Verletzung: Blutstillung, Schmerzlinderung, richtige Lagerung, Zudecken des Verletzten.
Der Ersthelfer Der Ersthelfer muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist, muss überlegen, welche Gefahr droht, und muss zielstrebig – unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation – handeln. Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die Ärzten, Krankenpflegepersonal und Sanitätern vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten. Nach der Hilfeleistung gibt der Ersthelfer immer den Rat, einen Arzt aufzusuchen. Richtige Erste- Hilfeleistung kann man nicht durch Lesen erlernen. Wer verantwortungsbewusst ist, besucht daher einen Erste-Hilfe-Kurs oder zumindest einen Lehrgang über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“. Um die notwendige Sicherheit bei der Anwendung der Erste-Hilfe-Maßnahmen zu haben, sollten Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Die NÖ Rettungsorganisationen bieten ihre Erste-Hilfe Ausbildungen bereits nach den neuen Richtlinien an. Durch die umfangreichen Änderungen bei der Ersten-Hilfe sollte jeder sein Wissen auffrischen und neuerlich einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. |
||||||||||||